AGB DUSW Solar-und-Energietechnik

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Verbrauchern

1. Geltung

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen, Dienstleistungen und sonstigen Angebote im Rahmen des Geschäftsbetriebs erfolgen in der Regel ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages, den wir mit unseren Kunden (im Weiteren Kunde/ Käufer genannt) über die von uns angebotenen Dienstleistungen und Waren schließen.
  2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden/ dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein entsprechender schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  3. Beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Rechtsgeschäfte verwandter Art gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsabschlüsse, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

2. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die vom Kunden/ Käufer unterzeichnete Bestellung bzw. ein vom Kunden/ Käufer unterzeichneter Auftrag ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
  2. In Prospekten, Anzeigen und anderen Werbematerialien (z.B. der Web- Seite) enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
  3. Mündliche, mit dem Personal getroffene Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.

3. Überlassene Unterlagen

  1. An allen im Rahmen der Vertragsverhandlungen bzw. im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden/ Käufer überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form -, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Muster usw., behalten wir uns das Eigentum sowie das Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden/ Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
  2. Soweit wir das Angebot des Kunden/ Käufers nicht innerhalb der in 2.a) genannten Frist annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.

4. Abtretungen

Für den Fall, dass nach Einschätzung des Kunden/ des Käufers eine Versicherung für einen Schaden haftet, kann er seine Ansprüche gegenüber der Versicherung an uns erfüllungshalber abtreten. Er haftet jedoch weiterhin subsidiär für unsere Forderungen für den Fall, dass die Arbeiten auftragsgemäß durchgeführt wurden, die Versicherung aber ganz oder teilweise nicht eintritt.

5. Preise und Zahlungen

  1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten unsere Preise für die Abholung von unserem Lager einschließlich ggf. anfallender Verpackung.
  2. Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisungen auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Servicemitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.
  3. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.
  4. Der Kunde/Käufer darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  5. Zur Zurückbehaltung von Geld oder Sachen ist der Käufer nur bei Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

6. Lieferung und Lieferzeit

  1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
  2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden/ Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Der Kunde/ Käufer kann 3 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/ einer unverbindlichen Lieferfrist uns schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/ eine ausdrückliche Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so muss der Kunde/ Käufer uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Sollte die Nachfrist fruchtlos verstreichen, so ist der Kunde/ Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden/ Käufers wegen Lieferverzuges bleiben unberührt.
  5. Wir haften nicht für Unmöglichkeit oder Verspätung der Lieferung oder Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind. Nicht vorhersehbare Ereignisse im vorgenannten Sinne sind z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften sowie Energie und Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen, die ausbleibende, nicht rechtzeitige, nicht vollständige oder nicht richtige Belieferung durch Lieferanten sowie schlechtes Wetter, das eine Durchführung der Arbeiten nicht zulässt. Weiterhin gehört hierzu auch die nicht zeitgerechte/ rechtzeitige Bearbeitung von Energieunternehmen oder Dritten, die eine Durchführung der Arbeiten nicht zulässt, soweit wir dies nicht (mit) zu vertreten haben.
  6. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Übrigen verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen bei Hindernissen von vorübergehender Dauer um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
  7. Soweit dem Kunden/ Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nachweislich nicht mehr zuzumuten ist, kann er unverzüglich durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

7. Gewährleistung und Haftung auf Schadensersatz

  1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
  2. Soweit die gelieferte Ware nicht die zwischen dem Kunden/ Käufer und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung bzw. nicht für die Verwendung allgemein eignet oder sie nicht die Eigenschaften hat, die der Kunde/ Käufer nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
  3. Der Kunde/ Käufer hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden/ Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden/ Käufer bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung der uns geschuldeten Entgelte (Kaufpreis, Lohn- und Materialkosten etc.) oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden/ Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde/ Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des uns geschuldeten Entgelts (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
  4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde/ Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Kunden/ Käufers zur Geltendmachung  von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, ferner für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/ oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  5. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 bis 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
  6. Unsere Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere aus Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen) ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden (einschließlich Wertverlust und eingetretenem Folgeschaden) der Höhe nach bis maximal zur Nettovertragssumme begrenzt.
  7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  8. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Für Ansprüche wegen Mängeln an Bauwerken, die Gegenstand eines Kauf- oder Werkvertrages sind, sowie für Mängel der zu ihrer Herstellung verwendeten Baustoffe und Bauteile gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.

8. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher vertraglicher Forderungen vor.
  2. Der Kunde/ Käufer ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Soweit es sich um hochwertige Güter bzw. Waren handelt, ist er zudem verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl‑, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde/ Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen bzw. ausführen zu lassen.
  3. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde/ Käufer die Ware nicht veräußern oder in sonstiger Weise über das Eigentum hieran verfügen oder es einschränken, indem er Dritten Rechte daran einräumt.
  4. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde/ Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde/ Käufer für die uns insoweit entstandenen Aufwendungen.

9. Abnahme

  1. Der Kunde/ Käufer ist verpflichtet, das Werk (z.B. ein Dach oder eine Solaranlage) innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer entsprechenden schriftlichen Anzeige durch uns ganz oder teilweise abzunehmen und diese Abnahme schriftlich zu bestätigen.
  2. Kommt der Kunde/ Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  3. Dem Kunden/ Käufer bleibt seinerseits der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Werkes geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden/ Käufer über, in dem dieser in Annahme – oder Schuldnerverzug gerät.

Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmen bei Handelsgeschäften – im Weiteren AGB genannt-

§ 1 Geltung

    1. Alle LieferungenDienstleistungen und Angebote unsererseits erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unserem Vertragspartner (im Weiteren Auftraggeber – AG – genannt) über die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und sonstigen Angebote im Rahmen unseres Geschäftsbetriebs an den AG, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart worden sind.
    2. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des AG oder Dritter gelten nur, wenn wir der Geltung ausdrücklich schriftlich Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, welches Geschäftsbedingungen des AG oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis für die Geltung jener Geschäftsbedingungen.
    3. Spätestens mit unserer Lieferung und Leistung sowie deren Annahme erkennt der AG diese AGB an.
    4. Für alle Bauarbeiten der Dach & Solartechnik Wuppertal GmbH gilt die VOB Teil B (VOB/ B) in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung ohne inhaltliche Abweichungen.

2. Angebote und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  2. An Bestellungen und Aufträge ist der AG zwei Wochen gebunden.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden/ Käufer (eischließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein entsprechender schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  4. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen (z.B. Gewichte, Masse, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sind nur ungefähr maßgebend. Die Angaben sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern allgemeine unverbindliche Beschreibungen oder Kennzeichnungen. Handelsübliche Abweichungen oder Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch andere gleichwertige Bauteile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
  5. Wir behalten uns die Eigentums- und Urheberrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem AG zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen sowie anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der AG darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung unsererseits weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen die vorgenannten Gegenstände an uns zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Vertragsschluss führen.

3. Abtretungen

Für den Fall, dass nach Einschätzung des Kunden/ Käufers eine Versicherung für einen Schaden haftet, kann er seine Ansprüche gegenüber der Versicherung an uns erfüllungshalber abtreten. Er haftet jedoch weiterhin subsidiär für unsere Forderungen für den Fall, dass die Arbeiten auftragsgemäß durchgeführt wurden, die Versicherung aber ganz oder teilweise nicht eintritt

4. Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden zusätzlich berechnet und in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich in Euro, ab Sitz der Auftragnehmerin (AN) zuzüglich Verpackung, zuzüglich des jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuersatzes, bei Exportlieferung zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
  2. Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise unsererseits zugrunde liegen und die Lieferung oder Leistung aufgrund von Umständen, die in der Sphäre des AG liegen oder von diesem zu vertreten sind, erst mehr als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung oder Erbringung der Leistung gültigen Listenpreise unsererseits. Dem AG steht jedoch ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise um mehr als 20 % übersteigen.
  3. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung oder Erbringung der Leistung ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden Maßgebender Zeitpunkt für die Zahlung ist der Eingang bei uns. Schecks gelten erst nach erfolgreicher Einlösung als Zahlung. Leistet der AG erst nach Fälligkeit, ist der ausstehende Betrag mit 5 % p.a. zu verzinsen.
  4. Eine Aufrechnung durch den AG ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Im Übrigen ist eine Aufrechnung durch den AG ausgeschlossen.
  5. Wir sind berechtigt, ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach dem Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des AG wesentlich zu mindern geeignet sind oder die Bezahlungen offener Forderungen durch den AG gefährdet Unter diesen Voraussetzungen sind wir zudem berechtigt, Nachfolgeaufträge zu stornieren.

5. Lieferung und Leistung

  1. Erfüllungsort für Solaranlagen und alle Waren, auf die das Kaufrecht Anwendung findet, ist unser Firmensitz in Wuppertal, Buchenhofener Str. 21, 42329 Wuppertal.
  2. Von uns in Aussicht gestellte Termine für Leistungen und Lieferungen gelten nur annähernd. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
  3. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des AG voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  4. Der AG kann 3 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/ einer unverbindlichen Lieferfrist uns schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/ eine ausdrückliche Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so muss der AG uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Sollte die Nachfrist fruchtlos verstreichen, so ist der AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des AG wegen Lieferverzuges bleiben unberührt.
  6. Wir haften nicht für Unmöglichkeit oder Verspätung der Lieferung oder Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind. Nicht vorhersehbare Ereignisse im vorgenannten Sinne sind z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften sowie Energie und Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen, die ausbleibende, nicht rechtzeitige, nicht vollständige oder nicht richtige Belieferung durch Lieferanten sowie schlechtes Wetter, das eine Durchführung der Arbeiten nicht zulässt. Weiterhin gehört hierzu auch die nicht zeitgerechte/ rechtzeitige Bearbeitung von Energieunternehmen oder Dritten, die eine Durchführung der Arbeiten nicht zulässt, soweit wir dies nicht (mit) zu vertreten haben.
  7. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Übrigen verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen bei Hindernissen von vorübergehender Dauer um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
  8. Soweit dem AG infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nachweislich nicht mehr zuzumuten ist, kann er unverzüglich durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
  9. Wir sind berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen.
  10. Geraten wir mit unserer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung aus irgendeinem Grund unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der Nr. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begrenzt.
  11. Wir sind zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt, wenn diese für den AG im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind, die Restleistung oder Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem AG hierdurch keine erheblichen Mehrkosten entstehen, es sei denn, wir erklären uns insoweit zur Kostenübernahme bereit.

6. Erfüllung Gefahrübergang und Abnahme

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus einem Vertragsverhältnis, an dem wir beteiligt sind, ist Wuppertal.
  2. Auf Verlangen des AG werden die Waren oder Liefergegenstände an eine von ihm angegebene Lieferanschrift versendet. Die Versandart und die Verpackung unterliegen unserem Ermessen.
  3. Werden Waren oder Liefergegenstände auf Verlangen des AG an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung der Waren oder Liefergegenstände mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung Beauftragten auf den AG über. Dies gilt auch für zulässige Teilleistungen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Übergabe ist der Beginn des Verladevorgangs. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstands, den der AG zu vertreten hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung zu dem Zeitpunkt auf den AG über, zu dem durch uns die Auswahl und Aussonderung der vertragsgemäßen Ware oder des vertragsgemäßen Liefergegenstandes vorgenommen worden ist und wir dem AG dies sowie unsere Versandbereitschaft schriftlich angezeigt haben.
  4. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der AG. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Ware oder zu lagernden Gegenstände pro angefangene Woche. Der Nachweis und die Geltendmachung höherer Lagerkosten bleibt vorbehalten.
  5. Sendungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des AG und auf seine Kosten versichert.
  6. Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Ware oder Leistung als abgenommen, wenn die Lieferung erfolgt und – sofern wir auch eine Installation schulden – die Installation abgeschlossen ist, wir dies dem AG unter Hinweis auf die Abnahmefiktion schriftlich mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert haben, seit der Lieferung oder der Erbringung der Installation 12 Tage vergangen sind oder der AG mit der Nutzung der Leistung oder Ware begonnen hat und in diesem Fall seit Lieferung oder Erbringung der Leistung 6 Werktage vergangen sind. Die vorstehenden Regelungen finden keine Anwendung, wenn der AG die Abnahme wegen eines uns angezeigten Mangels unterlassen hat, der die Nutzung der Ware unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt. Abnahmen oder Teilabnahmen sind zulässig und auf unseren Wunsch unverzüglich durchzuführen. Für den Fall, dass der AG seiner Abnahmeverpflichtung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nachkommt, behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

7. Gewährleistung

  1. Gewährleistungsrechte des AG setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim AG. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634 a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
  3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von der vorstehenden Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der AG – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom AG oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  6. Eine im Einzelfall mit dem AG vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
  7. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl unsere Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller und/ oder Lieferanten für Rechnung des AG geltend machen oder sie an den AG Gewährleistungsansprüche können in diesem Fall nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die vorstehenden Ansprüche nicht gegen den Hersteller oder Lieferanten durchgesetzt werden können. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der Ansprüche des AG gegen uns gehemmt.
  8. Ansprüche des AG wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‑, Wege‑, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des AG verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  9. Rückgriffsansprüche des AG gegen uns bestehen nur insoweit, als der AG mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

8. Haftung und Schutzrechte‘

  1. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, und für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir unbeschadet der nachstehenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt.
  2. Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach unserer Wahl unsere Ansprüche gegen den Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des AG geltend machen oder an den AG Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der v. g. Ansprüche gegen den Hersteller und den Vorlieferanten erfolglos war.
  3. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/ oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  4. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 bis 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
  5. Bei unentgeltlichen Auskünften und Beratungen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
  6. Unsere Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere aus Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen) ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden (einschließlich Wertverlust und eingetretenem Folgeschaden) der Höhe nach bis maximal zur Nettovertragssumme begrenzt.
  7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsachen zurückzunehmen, wenn sich der AG vertragswidrig verhält.
  2. Der AG ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsachen pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er bei hochwertigen Gütern verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl‑, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der AG diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der AG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gelieferte Gegenstände gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der AG für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der AG ist bis zum Eintritt des Verwertungsfalls zur Weiterverarbeitung und Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der AG schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten (z.B. Versicherungsansprüche und Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung). Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsachen ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Der AG bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der AG seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung von Kaufsachen durch den AG erfolgt stets Namens und im Auftrag für In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des AG an den Kaufsachen an den umgebildeten Sachen fort. Sofern die Kaufsachen mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet werden, erwerben wir das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsachen zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des AG als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der AG uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den AG tritt der AG auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen Dritte erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des AG freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 50 % übersteigt.

10. Gerichtstand und Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung mit dem AG ist nach unserer Wahl Wuppertal. Auch für Klagen gegen uns ist Wuppertal Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
  2. Dieser Vertag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem AG unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG).

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Internetvertrieb DUSW Solar und Energietechnik GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  • Die DUSW Solar und Energietechnik GmbH, Buchenhofener Straße 21, 42329 Wuppertal, Handelsregister:  Amtsgericht Wuppertal,  HRB  26669  (nachstehend „Verkäufer“ genannt) bietet im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs auf der Verkaufsplattform eBay im Internet Waren zum Verkauf an. Insbesondere handelt es sich um folgende Waren bzw. Artikel:

Phönix Generatoranschlusskasten – SOL-SC1-16ST-0-F-21 – 1053592 Yealink SIP-T54W Prime Business Phone

  • Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einschließlich der dazu gehörenden Anlage gelten für alle Warenverkäufe der DUSW Solar und Energietechnik GmbH auf der Verkaufsplattform eBay und regeln insbesondere das Zustandekommen der Kaufverträge, das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und den jeweiligen Käufern/ Kunden sowie die Durchführung und ggf. Rückabwicklung der Kaufverträge.

§ 2 Produktauswahl

  • Der Käufer/ Kunde kann auf dem eBay- Marktplatz des Verkäufers Waren bzw. Artikel nach Maßgabe der dortigen Produktbeschreibung bestellen.
  • Bei der Darstellung der Waren Artikel auf dem eBay- Marktplatz des Verkäufers handelt es sich um keine rechtlich bindenden Angebote, sondern (nur) um eine Aufforderung zur Bestellung.
  • Durch Anklicken des Warenkorbzeichens kann das jeweilige Produkt per Mausklickausgewählt und damit zum virtuellen Warenkorb hinzugefügt werden. Am Ende des Einkaufes erhält der Käufer/ Kunde eine Zusammenstellung der gewählten Produkte mit Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer.
  • Dem Käufer/ Kunden wird vor Absenden der Bestellung Gelegenheit gegeben, die Bestellung auf inhaltliche Richtigkeit – insbesondere hinsichtlich Preis und Menge – zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Hierzu werden dem Kunden die wesentlichen Vertragsinhalte wie Produktbeschreibung, ggf. Mindestlaufzeit, Gesamtpreis und Versand-/Zusatzkosten unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung gestellt. Zudem wird die Bestellsituation auf dem auf dem eBay- Marktplatz so gestaltet, dass der Käufer/ Kunde mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Die entsprechende Schaltfläche wurde hierzu gut lesbar mit dem Wort „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet.

§ 3 Vertragsschluss

  • Kaufverträge werden auf dem eBay- Marktplatz des Verkäufers nur mit Käufern/ Kunden geschlossen, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz in der Europäischen Union
  • Die Vertragsbestimmungen werden nur in deutscher Sprache zur Verfügung
  • Durch Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot ab, welches das Unternehmen innerhalb von 2 Tagen durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung an den Kunden in Textform annehmen kann. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen einschließlich der dazu gehörenden Anlage akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat. Die unverzüglich nach Bestellungseingang elektronisch versandte Bestätigung des Zugangs der Käufer-/ Kundenbestellung gilt noch nicht als Annahme. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Verkäufer zustande, die mit einer gesonderten E‑Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird.
  • Der Vertragstext sowie die Bestelldaten werden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und können vom Käufer/ Kunden ausgedruckt und abgespeichert Nach Abschluss des Bestellvorgangs wird der Vertragstext nicht weiter gespeichert.

§ 4 Preise, Versandkosten

  • Es gelten stets die Preise, die auf dem eBay- Marktplatz des Verkäufers im Zeitpunkt der Bestellung zum jeweiligen Produkt angegeben werden.
  • Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz des Verkäufers inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich Kosten für Verpackung und Versand. Diese Kosten werden auf einer gesonderten Seite beziffert, welche mit der Produktseite per Hyperlink verknüpft ist.
  • Der Käufer/ Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zutragen. Dies gilt nicht, soweit eine Fehler behaftete Ware bzw. ein Fehler behafteter Artikel durch den Verkäufer geliefert wurde. In diesem Fall trägt der Verkäufer die Kosten des Rückversands.

§ 5 Käufer-/ Kundendaten

  • Sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetzes, der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, werden vom Unternehmen Personenbezogene Daten des Käufers/ Kunden werden grundsätzlich nur für die Abwicklung und Bearbeitung der Bestellung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Nach Durchführung des Kaufvertrags werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten spätestens nach einem Monat gelöscht, sofern keine wirksame Einwilligung zur Weiterverarbeitung ( z.B. für Werbezwecke) vorliegt und/ oder seitens des Verkäufers kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung vorliegt.
  • Verantwortlich für Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Kaufverträgen auf dem eBay- Marktplatz des Verkäufers ist:

DUSW Solar und Energietechnik GmbH, Buchenhofener Str. 21, 42329 Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal ; Registernummer: HRB 26669)

Telefon: 0202 – 97 11 66 00

Telefax: 0202 – 97 11 66 11

E- Mail: info(at)dusw.de

  • Der Käufer/ Kunde hat im Übrigen folgende datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte: Er kann jederzeit Auskunft vom Verkäufer über seine gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten (Art. 15 DSGVO), deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) verlangen sowie sein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) geltend machen. Zudem kann er seine Einwilligungserklärung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft ändern oder gänzlich widerrufen (Art. 21 DSGVO). Datenverarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind hiervon allerdings nicht betroffen. Zur Wahrnehmung seiner vorstehend genannten Rechte kann sich der Käufer/ Kunde an die vorstehend in § 4 Abs. 3 genannte, für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle wenden.

§ 6 Widerrufsrecht

  • Verbraucher haben nach § 312g BGB bei Abschluss von Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das nachfolgend belehrt wird. Der Käufer/ Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (der DUSW Solar und Energietechnik GmbH, Buchenhofener Straße 21, 42329 Wuppertal; Telefon: 0202 / 97 11 66- 00; Telefax: 0202 / 97 11 66- 99; E- Mail : info(at)dusw.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

(Ende der Widerrufsbelehrung)

  • Das Widerrufsrecht besteht nicht in den in 312g Abs. 2 BGB geregelten Fällen.
  • Sie können zur Ausübung Ihres Widerrufrechtes das nachfolgende Muster- Widerrufsformular verwenden:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An: DUSW Solar und Energietechnik GmbH, Buchenhofener Straße 21, 42329 Wuppertal; Telefon: 0202 / 97 11 66- 00; Telefax: 0202 / 97 11 66- 99; E- Mail : info(at)dusw.de.
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
  • über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden
  • Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen

§ 7 Lieferung, Zahlung

  • Soweit die bestellten Waren bzw. Artikel verfügbar sind, wird der Verkäufer diese innerhalb von 2 Tagen nach Eingang der Bestellung ausliefern. Andernfalls teilt der Verkäufer die voraussichtliche Lieferzeit dem Käufer/ Kunden mit der Auftragsbestätigung mit.
  • Der Verkäufer stellt dem Käufer/ Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird. Vorauszahlungen werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Im Falle der Lieferung gegen Rechnung ist diese spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
  • Es bestehen nachfolgende Lieferbeschränkungen: Es erfolgt ausschließlich eine Belieferung von Käufern/ Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Bundesrepublik
  • Geliefert wird gegen die Zahlungsbedingungen von
  • Aufrechnen kann der Käufer/ Kunde nur mit gerichtlich festgestellten oder unstrittigen Forderungen.
  • Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Verpflichtung des Käufers/ Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.

§ 8 Gewährleistung

  • Die Gewährleistung des Verkäufers richtet sich nach § 434 ff. BGB.
  • Ist der Käufer/ Kunde Verbraucher, hat dieser zusätzlich zu seinem 14- tägigen Widerrufsrecht für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Lieferung der Ware bzw. des Artikels Gewährleistungsrechte und kann die Reparatur oder den Ersatz der gekauften Ware bzw. des gekauften Artikels verlangen, wenn diese bzw. dieser mangelhaft ist. Ferner kann er die Rückerstattung oder Minderung des Kaufpreises verlangen, wenn die gelieferte Ware bzw. der gelieferte Artikel nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand repariert oder ersetzt werden
  • Bei gebrauchten Waren und Artikeln beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.
  • Die in den vorstehenden Absätzen 2 und 3 genannten Gewährleistungsrechte stehen dem Käufer/ Kunden nicht zu, wenn ein schuldhaftes Verhalten des Käufers/ Kunden für den oder die Mängel an der gelieferten Ware bzw. dem gelieferten Artikel ursächlich ist.
  • Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt und der Verkäufer ist berechtigt, die gelieferte Ware bzw. den gelieferten Artikel nach seiner Wahl zu reparieren oder kostenfreien Ersatz zu stellen.
  • Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Unternehmen gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

§ 9 Haftung

  • Schadensersatzansprüche jeglicher Art im Rahmen und außerhalb der Mängelhaftung – aus Verzug oder Unmöglichkeit, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen Verletzung sonstiger Vertragspflichten, aus unerlaubter Handlung oder sonstigem Rechtsgrund – insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen – gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen, wenn nicht die nachstehenden Regeln etwas anderes bestimmen.
  • Eine Haftung gilt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch im Fall der einfachen Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer/ Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  • Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vernünftigerweise voraussehbaren Schaden beschränkt.
  • Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden, oder bei Fehlern des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen und für Personenschäden gehaftet wird, sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie.
  • Aufwendungsersatzansprüche des Käufers/ Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Organen und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 10 Höhere Gewalt

  • Für den Fall, dass der Verkäufer die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist es für die Dauer der Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit.
  • Ist dem Verkäufer die Ausführung der Bestellung Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Käufer/ Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen und endgültigen Bezahlung der Ware verbleibt diese im Eigentum des Verkäufers.

§ 12 Streitbeilegung

  • Die EU- Kommission hat eine Internetplattform zur Online- Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online- Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
  • Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Verkäufer weder bereit noch verpflichtet.

§ 14 Geltung der allgemeinen AGB des Verkäufers

  • Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher“ sowie die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmen bei Handelsgeschäften“ des Verkäufers.
  • Die in Absatz 1 genannten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Verkäufers sind als Anlage beigefügt und unmittelbarer Bestandteil der vorstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Internetvertrieb“ des Verkäufers. Dies gilt jedoch nicht für Regelungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, die von den Regelungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Internetvertrieb“ abweichen. Insoweit sind allein die Regelungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Internetvertrieb“ maßgeblich.

§ 15 Schlussbestimmungen

  • Auf die vorstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Internetvertrieb“ sowie die Kaufverträge zwischen den Käufern/ Kunden und dem Verkäufer ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts
  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  • Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Verkäufer und den Käufern/ Kunden ist – soweit gesetzlich zulässig- der Geschäftssitz des Verkäufers.