Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Verbrauchern
1. Geltung
- Unsere Lieferungen, Leistungen, Dienstleistungen und sonstigen Angebote im Rahmen des Geschäftsbetriebs erfolgen in der Regel ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages, den wir mit unseren Kunden (im Weiteren Kunde/ Käufer genannt) über die von uns angebotenen Dienstleistungen und Waren schließen.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden/ dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein entsprechender schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Rechtsgeschäfte verwandter Art gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsabschlüsse, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2. Angebot und Vertragsabschluss
- Die vom Kunden/ Käufer unterzeichnete Bestellung bzw. ein vom Kunden/ Käufer unterzeichneter Auftrag ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
- In Prospekten, Anzeigen und anderen Werbematerialien (z.B. der Web- Seite) enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
- Mündliche, mit dem Personal getroffene Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
3. Überlassene Unterlagen
- An allen im Rahmen der Vertragsverhandlungen bzw. im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden/ Käufer überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form -, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Muster usw., behalten wir uns das Eigentum sowie das Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden/ Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
- Soweit wir das Angebot des Kunden/ Käufers nicht innerhalb der in 2.a) genannten Frist annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.
4. Abtretungen
Für den Fall, dass nach Einschätzung des Kunden/ des Käufers eine Versicherung für einen Schaden haftet, kann er seine Ansprüche gegenüber der Versicherung an uns erfüllungshalber abtreten. Er haftet jedoch weiterhin subsidiär für unsere Forderungen für den Fall, dass die Arbeiten auftragsgemäß durchgeführt wurden, die Versicherung aber ganz oder teilweise nicht eintritt.
5. Preise und Zahlungen
- Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten unsere Preise für die Abholung von unserem Lager einschließlich ggf. anfallender Verpackung.
- Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisungen auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Servicemitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.
- Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.
- Der Kunde/Käufer darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Zur Zurückbehaltung von Geld oder Sachen ist der Käufer nur bei Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
6. Lieferung und Lieferzeit
- Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden/ Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Der Kunde/ Käufer kann 3 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/ einer unverbindlichen Lieferfrist uns schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/ eine ausdrückliche Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so muss der Kunde/ Käufer uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Sollte die Nachfrist fruchtlos verstreichen, so ist der Kunde/ Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden/ Käufers wegen Lieferverzuges bleiben unberührt.
- Wir haften nicht für Unmöglichkeit oder Verspätung der Lieferung oder Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind. Nicht vorhersehbare Ereignisse im vorgenannten Sinne sind z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften sowie Energie und Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen, die ausbleibende, nicht rechtzeitige, nicht vollständige oder nicht richtige Belieferung durch Lieferanten sowie schlechtes Wetter, das eine Durchführung der Arbeiten nicht zulässt. Weiterhin gehört hierzu auch die nicht zeitgerechte/ rechtzeitige Bearbeitung von Energieunternehmen oder Dritten, die eine Durchführung der Arbeiten nicht zulässt, soweit wir dies nicht (mit) zu vertreten haben.
- Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Übrigen verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen bei Hindernissen von vorübergehender Dauer um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
- Soweit dem Kunden/ Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nachweislich nicht mehr zuzumuten ist, kann er unverzüglich durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
7. Gewährleistung und Haftung auf Schadensersatz
- Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
- Soweit die gelieferte Ware nicht die zwischen dem Kunden/ Käufer und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung bzw. nicht für die Verwendung allgemein eignet oder sie nicht die Eigenschaften hat, die der Kunde/ Käufer nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
- Der Kunde/ Käufer hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden/ Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden/ Käufer bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung der uns geschuldeten Entgelte (Kaufpreis, Lohn- und Materialkosten etc.) oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden/ Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde/ Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des uns geschuldeten Entgelts (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
- Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde/ Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Kunden/ Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, ferner für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/ oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
- Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 bis 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
- Unsere Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere aus Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen) ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden (einschließlich Wertverlust und eingetretenem Folgeschaden) der Höhe nach bis maximal zur Nettovertragssumme begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Für Ansprüche wegen Mängeln an Bauwerken, die Gegenstand eines Kauf- oder Werkvertrages sind, sowie für Mängel der zu ihrer Herstellung verwendeten Baustoffe und Bauteile gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
8. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher vertraglicher Forderungen vor.
- Der Kunde/ Käufer ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Soweit es sich um hochwertige Güter bzw. Waren handelt, ist er zudem verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl‑, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde/ Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen bzw. ausführen zu lassen.
- Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde/ Käufer die Ware nicht veräußern oder in sonstiger Weise über das Eigentum hieran verfügen oder es einschränken, indem er Dritten Rechte daran einräumt.
- Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde/ Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde/ Käufer für die uns insoweit entstandenen Aufwendungen.
9. Abnahme
- Der Kunde/ Käufer ist verpflichtet, das Werk (z.B. ein Dach oder eine Solaranlage) innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer entsprechenden schriftlichen Anzeige durch uns ganz oder teilweise abzunehmen und diese Abnahme schriftlich zu bestätigen.
- Kommt der Kunde/ Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Dem Kunden/ Käufer bleibt seinerseits der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Werkes geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden/ Käufer über, in dem dieser in Annahme – oder Schuldnerverzug gerät.